Ein Zahlungsplan ist eine Maßnahme zugunsten von Steuerpflichtigen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Der Steuereinnehmer ist allein dafür zuständig, einen Zahlungsplan zu gewähren und dessen Modalitäten festzulegen.
Für eine Verkehrssteuer beschränkt sich der Zahlungsplan auf 6 Monatsraten. Für einen Immobiliensteuervorabzug beschränkt er sich auf 12 Monatsraten.
Wir berücksichtigen auch die Jährlichkeit der Steuer (wenn Sie z. B. im Februar 2024 einen Zahlungsplan für einen Immobiliensteuervorabzug 2023 beantragen, beschränkt sich der Plan auf 7 Monatsraten).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich bei großen Schwierigkeiten an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde oder an einen Schuldenvermittlungsdienst wenden können.