Welcher Steuerregelung unterliegen Fahrzeuge, deren Zulassung von Schaustellern beantragt wird?

Sie müssen einen Antrag auf Steuerbefreiung anhand des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars stellen.
Dieses Formular kann wie folgt geschickt werden:

oder

Diesem Antrag müssen die (vom FÖD Wirtschaft ausgestellte) Arbeitgeberzulassung für eine Schaustelleraktivität und die Zulassungsbescheinigung für das (die) betreffende(n) Fahrzeuge beigefügt werden.

 (Rundschreiben AAF/98-0043 vom 25. Mai 1999, Bull. Contr., 1999, Nr. 794, 1763)