Welcher Steuerregelung unterliegen Wohnmobile?

Wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil nicht mehr als 30 Tage im Jahr auf den wallonischen Straßen fahren, haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von der Verkehrssteuer. Sie müssen einen entsprechenden Antrag an unseren Schaltern stellen, anhand des Antragsformulars für die Steuerbefreiung wegen einer gelegentlichen Nutzung, um eine 30-Tage-Karte zu beantragen, die leserlich und ohne Löschungen auszufüllen ist, bevor Sie sich mit Ihrem Wohnmobil auf die wallonischen Straßen begeben.

Der Antrag auf Befreiung wegen der gelegentlichen Nutzung muss unbedingt vor Ende des Monats der Zulassung des betreffenden Fahrzeugs eingereicht werden.

Diese Karte ist 1 Jahr lang gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie uns diese Karte vor Ende des Monats, in dem der Besteuerungszeitraum beginnt, an einem Schalter zurückgeben, damit wir sie prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine neue Karte für den nächsten Besteuerungszeitraum ausstellen können.

Die 30-Tage-Karten werden ausschließlich an unseren Schaltern von Jambes und Eupen oder während unseren Sprechstunden in den "Espaces Wallonie" ausgestellt und erneuert. Die 30-Tage-Karte wird vor Ort direkt geprüft und erneuert.

Wohnwagen werden von dieser Befreiung nicht betroffen, da sie keine Motorfahrzeuge sind