Nicht unbedingt. Ihr Formular für den Befreiungsantrag können Sie nach Eingang der Zahlungsaufforderung einreichen, aber vorzugsweise vor der äußersten Zahlungsfrist. Das Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung kann direkt online ausgefüllt werden, und mittels des elektronischen Personalausweises unterschrieben werden.
In Erwartung der Bearbeitung Ihres Antrags fordern wir Sie auf, den Steuerbetrag zu zahlen, der Ihnen erstattet wird, sobald die Befreiung gewährt wird.