Steuer auf Spielautomaten in der Wallonie zahlen

Zusammengefasst

Die Steuer auf Spielautomaten ist eine jährliche Steuer auf alle Automaten, die an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort installiert sind und zur Unterhaltung dienen. 

Die Erhebung einer Steuer sagt nichts über die Rechtmäßigkeit des Spielautomaten aus. 

Achtung

Obwohl diese Geräte der Steuer auf Spiele und Wetten unterliegen können, hat die ausführende Gewalt beschlossen, dass sie nur der Steuer auf Spielautomaten unterliegen. Die gleichzeitige Anwendung dieser beiden Steuern würde zu einer Doppelbesteuerung desselben Steuergegenstandes führen und eine übermäßige steuerliche Belastung darstellen. Die einzige Ausnahme betrifft Geräte, die in bestimmten Formen in Kasinos betrieben werden und nur der Steuer auf Spiele und Wetten unterliegen. 

Die Beträge werden jährlich indexiert. 

Für eine Aufstellung während des Jahres werden ¾, ½ oder ¼ der jährlichen Steuer berechnet, je nachdem, ob die Aufstellung im 2., 3. oder 4. Quartal des Jahres erfolgt. 

Zahlungspläne (Fristen) sind für den Steuerpflichtigen für die Ausstellung der Steuerkennzeichen nicht zulässig. 

  GERÄTETYP  STEUERBETRAG 

(STEUERJAHR 2024) 

STEUERBETRAG 

(STEUERJAHR 2025) 

A Bingo, One Ball, Geräte, die es ermöglichen, den Betrag des Anfangseinsatzes oder mindestens 6,20 € zu gewinnen  3.869,75 4.014,66
B Geräte der Kategorie A, die einer ermäßigten Steuer unterliegen  1.541,18 1.598,89
C Automatische Kräne, Flipper, Kegelspiele, „Jolly Joker“ genannte automatische Pokerspiele, Spielautomaten, die zur gleichen Zeit Bilder projizieren und Töne von sich geben 490,40 508,76
D Jukeboxen, Schießautomaten, elektrische Sportspiele  350,29 363,41
E Alle Spielautomaten, die nicht in die oben genannten Kategorien eingestuft werden können  210,15 218,02

 

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Die Steuer ist vom Eigentümer des Spielautomaten zu entrichten. 

Im Falle einer Nichtzahlung (Nichtanbringung des Steuerkennzeichens auf dem Gerät) seitens des Eigentümers gilt jedoch die Person als steuerpflichtig, die die Aufstellung als Betreiber der Räumlichkeiten zulässt. 

Prozedur

Wann?

Der Steuerpflichtige muss der zuständigen Dienststelle ein Verzeichnis vorlegen und die Steuer entweder vor dem Aufstellen des Geräts oder vor dem 1. Januar des Steuerjahres entrichten.

Ein Steuerkennzeichen wird dann als Zahlungsbeleg ausgestellt und auf dem Gerät angebracht. Dieses ist bei einer Kontrolle sofort vorzulegen. Bei Zuwiderhandlung wird dem Steuerpflichtigen eine Geldbuße in Höhe des vierfachen Steuerbetrags auferlegt, sofern die geltenden Rechtsvorschriften keine Abweichungen vorsehen (Satz der Verwaltungsstrafe).

Wie?

Das Verzeichnis 680 W (wird jährlich an alle registrierten Steuerpflichtigen versandt) oder auf Anfrage übermittelt.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten:

Jegliche Beschwerde muss:

  • begründet sein,
  • unterschrieben sein
  • zur Vermeidung des Verfalls spätestens innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Wirksamwerdens der Zustellung des Steuerbescheids an den Steuerpflichtigen (oder an die Person, auf deren Güter die Steuer beigetrieben wird) oder ab dem Datum der Zahlung der Steuer, eingereicht wird.
  • an der ÖDW Finanzen - Direktor der Abteilung für Streitsachen - Hütte 79 (Quartum Center), 4700 Eupen oder per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be

 

Bedingungen

Die Steuer auf Spielautomaten ist eine jährliche Steuer, die für folgende Geräte fällig ist. Das Gerät muss:

  • automatisch sein,
  • zur Unterhaltung dienen,
  • an einem öffentlichen Ort oder in einem Privatclub installiert sein.

Die Steuer ist ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem das Gerät aufgestellt und der Öffentlichkeit entweder unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird.

Spielautomaten werden nach ihrer Wirtschaftlichkeit, der Art des Spiels und der Vielfältigkeit des Einsatzes in 5 Kategorien (A bis E) eingeteilt.

Für Geräte, die einem Schausteller gehören und auf einem Kirmesplatz installiert sind, wird die Steuer auf ein Zehntel reduziert. Die so reduzierte Steuer darf jedoch nicht weniger als 12,50 EUR betragen.

Für Geräte, die ausschließlich in einem saisonbedingten Betrieb eingesetzt werden (maximal 6 Monate im Jahr für die Öffentlichkeit zugänglich), wird sie um die Hälfte reduziert.

Besitzer der folgenden Geräte, die nicht als zur Unterhaltung dienend gelten, sind von der Steuer befreit:

  • Automaten, die Konsumgüter (Zigaretten, Schokolade usw.) anbieten,
  • automatische Waagen,
  • Fernrohre mit einer automatischen Vorrichtung,
  • Geräte, die ausschließlich für Kinder bestimmt sind, oder jedes andere ähnliche Gerät.

Steuerbefreit sind Spielautomaten (mit Ausnahme verbotener Glücksspielgerät), die bereits vom Staat oder einer anderen öffentlichen Behörde besteuert werden oder die ausschließlich in bestimmten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden:

  • Mitgliedern von Jugendvereinigungen,
  • Heimbewohnern,
  • Personen mit Behinderung, die in einer zugelassenen Einrichtung aufgenommen sind.
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Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2595 (nostraId = 142511)
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