Warum muss ich Verzugszinsen zahlen, obwohl ich einen Zahlungsplan beantragt habe?

Die Verzugszinsen laufen weiter, auch wenn ein Zahlungsplan beantragt wird.

Wenn ein Zahlungsplan für eine Steuer oder Geldbuße von mehr als 1 500 € beantragt oder gewährt wird, werden Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz berechnet, bis die ausstehende Hauptsumme weniger als 1 500 € beträgt (abhängig von den Monatsraten).

Die Zinsen werden pro Monat berechnet. Jeder angebrochene Monat wird als ganzer Monat berechnet.

Zur Erinnerung: In Erwartung der Antwort des ÖDW Finanzen, bitten wir Sie, mit der Ausführung des Zahlungsplans gemäß den vorgeschlagenen Modalitäten und unter Verwendung der Bankdaten, die auf dem erhaltenen Zahlungsbescheid aufgeführt sind, zu beginnen.