Wenn Sie vom ÖDW Finanzen die Genehmigung erhalten haben, Ihre Steuer in Monatsraten zu zahlen und wenn Sie den Zahlungsplan einhalten, können Sie, wie auf dem Steuerbescheid erwähnt, die Zahlung gemäß den gewährten Modalitäten fortsetzen.
Die Versendung des Steuerbescheids ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb strenger Fristen erfolgen, die durch die Gewährung eines Zahlungsplans nicht geändert werden.