Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs nicht mehr?

Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs nicht mehr (z. B. keine Kinder mehr zu Lasten)? Teilen Sie uns dies bitte per E-Mail (finanzdienst@spw.wallonie.be) oder per Post (Hütte 79 - 4700 Eupen) mit.