Wie kann ich ein Duplikat der Zahlungsaufforderung in Bezug auf die Steuer für mein Fahrzeug erhalten?

Wenn Sie die Zahlungsaufforderung für die Steuer in Bezug auf Ihr Fahrzeug nicht erhalten oder aber verloren haben, müssen Sie sich an den ÖDW Finanzen wenden, vorzugsweise per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be, um ein Duplikat zu erhalten oder den Betrag Ihrer Steuer, die Kontonummer und die strukturierte Mitteilung zu erfahren.

Die Zahlungsaufforderung für die Kfz-Steuer wird immer am Ende des Monats nach demjenigen der Zulassung geschickt.

Beispiel: Zulassung des Fahrzeugs am 25. Mai - Eingang der Zahlungsaufforderung Ende Juni / Anfang Juli mit äußerster Zahlungsfrist am 25. Juli.