Wenn Sie die Zahlungsaufforderung für die Steuer in Bezug auf Ihr Fahrzeug nicht erhalten oder aber verloren haben, müssen Sie sich an den ÖDW Finanzen wenden, vorzugsweise per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be, um ein Duplikat zu erhalten oder den Betrag Ihrer Steuer, die Kontonummer und die strukturierte Mitteilung zu erfahren.
Die Zahlungsaufforderung für die Kfz-Steuer wird immer am Ende des Monats nach demjenigen der Zulassung geschickt.
Beispiel: Zulassung des Fahrzeugs am 25. Mai - Eingang der Zahlungsaufforderung Ende Juni / Anfang Juli mit äußerster Zahlungsfrist am 25. Juli.