Was die Steuern für "nicht automatisierte" Fahrzeuge betrifft, muss jede Änderung des Fahrzeugs oder des Kennzeichens dem ÖDW Finanzen mitgeteilt werden.
Bei Eingang eines Steuerkennzeichens, das einem Fahrzeug entspricht, das nicht mehr in Gebrauch ist, müssen Sie uns das Kennzeichen mit dem Widerrufsformular zurücksenden.
Die Rücksendung dieses bzw. dieser Kennzeichen ist eine zwingende Bedingung für den vollständigen Widerruf Ihrer Erklärung(en) der Inbetriebnahme des bzw. der Fahrzeuge.
(Art. 36ter § 5 und 36quater § 5 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)