Wie wird die Verkehrssteuer nach dem Verkauf / der Vernichtung des Anhängers aufgehoben (hzG ≤ 750 Kg)?

Sie müssen Ihre Erklärung mittels des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars widerrufen, indem Sie das Datum der Außerbetriebsetzung des Anhängers angeben.

Dieses Formular ist online auf der Website www.wallonie.be sowie an unseren verschiedenen Schaltern verfügbar. Es kann Ihnen auf Antrag ebenfalls per E-Mail oder Post übermittelt werden.

Sie müssen uns ebenfalls das sich auf den Anhänger beziehende Steuerkennzeichen mit der Post zurücksenden. Die Rücksendung des Steuerkennzeichens ist eine zwingende Bedingung für die vollständige Widerrufung Ihrer Erklärung.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann direkt online ausgefüllt oder zurückgeschickt werden: