Kontaktieren Sie unsere Dienststellen per E-Mail (Adresse: finanzdienst@spw.wallonie.be) oder per Telefon (Rufnummer 087/ 39.11.70), um die notwendigen Prüfungen durchzuführen.
Wenn Sie die Steuer bereits gezahlt haben, kann der Zahlungsnachweis verlangt werden (Kopie des Bankauszuges).
Wenn Sie Ihre Steuer in monatlichen Raten zahlen, erhalten Sie das Steuerkennzeichen erst nach vollständiger Zahlung des Betrags. Um Ihren guten Glauben bei einer eventuellen Kontrolle zu zeigen, sollten Sie eine Kopie Ihrer Erklärung in Ihrem Fahrzeug sowie einen Nachweis über die geleisteten Zahlungen aufbewahren, bis Sie das Steuerkennzeichen erhalten haben.