Welcher Steuerregelung unterliegen die mit LPG angetriebenen Fahrzeuge?

LPG-Fahrzeuge unterliegen einer Zusatzverkehrssteuer, die sich je nach der Motorleistung auf einen Betrag zwischen 89,16 € und 208,20 € beläuft. Die Zusatzverkehrssteuer wird gleichzeitig mit der Verkehrssteuer bezogen.

Die Zusatzverkehrssteuer wird nicht auf Nutzfahrzeuge angewendet. (Art. 12 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)

Es kann sein, dass die Inbetriebsetzungssteuer für LPG-Fahrzeuge niedriger ist. Für diese Fahrzeuge gibt es ebenfalls eine Herabsetzung um eine Kategorie in Bezug auf den Ökomalus (Art. 97quater § 2 und 98 § 1bis des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)

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