Elektroauto

Wer ist betroffen ?

  • Die in der Wallonie wohnhafte natürliche Person, die in der Zulassungsbescheinigung eines Elektroautos angeführt ist
  • Die juristische Person mit Gesellschaftssitz in der Wallonie, die in der Zulassungsbescheinigung eines Elektroautos angeführt ist 

Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein

Nachdem Ihr Fahrzeug bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch in den folgenden Monaten eine erste Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer sowie der jährlichen Verkehrssteuer. Sie erhalten danach jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine neue Aufforderung zur Zahlung der jährlichen Verkehrssteuer. Wir stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden. Sie müssen daher keine weiteren Schritte unternehmen. 

Wenn das Fahrzeug ein Handelskennzeichen (Probefahrt, Händler usw.) hat, gestaltet sich das Vorgehen anders.

Anmerkungen: Hybridfahrzeuge werden wie herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor besteuert und unterliegen denselben Regelungen.

 

Was müssen Sie bezahlen ?

Eine Inbetriebsetzungssteuer (einmalig zu zahlen)

Eine Verkehrssteuer (jährlich zu zahlen)

✅Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER für eine Zulassung ab dem 1. Juli 2025

Am 1. Juli 2025 ändert sich die Berechnung der Inbetriebsetzungssteuer in der Wallonie. Die neue Berechnung erfolgt künftig auf Grundlage folgender Faktoren: Motorleistung, CO2-Emissionen, zulässige Gesamtmasse und Kraftstoff/Energieverbrauch.

Die Inbetriebsetzungssteuer wird wie folgt berechnet:

  • MB = Grundbetrag nach Degression (Alter des Fahrzeugs)
  • CO2 = CO2-Emissionsgehalt
  • X = CO2-Emissionskoeffizient
  • MMA = Zulässige Gesamtmasse
  • = Massenkoeffizient
  • C = Kraftstoff/Energie-Koeffizient

 

icone info SPW FinancesUnter bestimmten Voraussetzungen (kinderreiche Familie oder Ein-Elternteil-Familie) kann eine Ermäßigung von 250 € gewährt werden. Diese Ermäßigung wird nach der vollständigen Berechnung der Steuer angewendet. Der Endbetrag darf niemals weniger als 50 € oder mehr als 9.000 € betragen.

Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie Ihre Steuer und eventuelle Ermäßigungen berechnen können.

✅Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER für eine Zulassung vor dem 1. Juli 2025

Für Elektrofahrzeuge gilt eine Inbetriebsetzungssteuer von 61,50 €, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER

Die Verkehrssteuer wird auf einheitlicher Basis eines Hubraums des Motors entsprechend vier Steuer-PS und weniger festgelegt. Der Betrag beläuft sich somit auf 102,96 € (Gültigkeit: 01/07/2025 – 30/06/2026 – Dieser Betrag wird jährlich am 1. Juli indexiert.)