Immobiliener Werbskomites

Die Abteilung für Erwerbsausschüsse bietet einen allgemeinen Dienst für die öffentlichen Behörden für die Durchführung ihrer Operationen im Zusammenhang mit Immobilien.

Sie nimmt eine Schätzung der Immobilienmarktwerte und der im Zusammenhang mit den geplanten Immobiliengeschäften erforderlichen Kredite vor.
Er verfasst und beurkundet als „öffentlicher Notar“ authentische Urkunden über den Erwerb und den Verkauf von Immobilien sowie bestimmte spezielle Urkunden. Sollten gütliche Verhandlungen scheitern, führt er das gerichtliche Enteignungsverfahren durch. Er verkauft auf deren Anforderung Immobilien von öffentlichen Behörden.
Zudem übt er einige ausschließliche Kompetenzen aus.

Die Erwerbsausschüsse sind in sechs territoriale Direktionen unterteilt:

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Sie sind eine öffentliche Behörde, eine Gemeinde, ein ÖSHZ etc. und möchten sich im Rahmen einer Immobilientransaktion an einen Erwerbsausschuss wenden?  Klicken Sie hier

Hinzuziehung von Erwerbsausschüssen