Nutzfahrzeug – Elektrisches Nutzfahrzeug

att.png   Neue Rechtsvorschriften 

Bedingungen, unter denen ein Fahrzeug aus steuerlicher Sicht als Nutzfahrzeug betrachtet werden kann:  

Zulassung vor 2022: 

  • das Fahrzeug muss von der DIV zu einem „Nutzfahrzeug“ erklärt worden sein  
  • und das Verhältnis zwischen der Länge des Laderaums und des Radstandes muss mindestens 50 % erreichen 

Zulassung ab dem 1. Januar 2022 

  • das Fahrzeug muss von der DIV zu einem „Nutzfahrzeug“ erklärt worden sein  
  • und das Verhältnis zwischen der Länge des Laderaums und des Radstandes muss mindestens 50 % erreichen 

UND 

  • das Fahrzeug ist auf den Namen eines Unternehmens in Form einer natürlichen Person (Selbständiger) oder auf den Namen eines Unternehmens in Form einer juristischen Person (Gesellschaft) zugelassen. Die Eintragung in der ZDU ist nun eine erforderliche Bedingung, um diese Steuerregelung in Anspruch nehmen zu können. 

  

Wenn Ihr Fahrzeug mehr als 3,5 t wiegt, gehen Sie zur Rubrik Schwerlastfahrzeug. 

Die günstige Besteuerung für Nutzfahrzeuge gilt sowohl für elektrische Nutzfahrzeuge als auch für Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. 

Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein 

Nachdem Ihr Fahrzeug bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch  jedes Jahr im selben Zeitraum eine Aufforderung zur Zahlung der Verkehrssteuer. Wir stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden.   

  

Was müssen Sie bezahlen ?

❌Keine Inbetriebsetzungssteuer und kein Ökomalus für Nutzfahrzeuge 

 Eine Verkehrssteuer (jährlich zu zahlen)

✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER 

  • Nutzfahrzeuge genießen eine Sonderregelung in Sachen Verkehrssteuer 

  • der Betrag der Verkehrssteuer wird durch das höchstzulässige Gesamtgewicht bestimmt (diese Information finden Sie auf Ihrer Zulassungsbescheinigung) 

  • für Nutzfahrzeuge mit LPG-Antrieb muss keine Zusatzverkehrssteuer bezahlt werden

Beträge der Verkehrssteuer für Nutzfahrzeuge (diese Beträge werden nicht jährlich indexiert)

Höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG), ausgedrückt in kg Jährliche Steuer

Von

bis

Steuer Zehntel

Gesamt

 0

500

38,28 €

3,83 €

42,11 €

501

1.000

38,64 €

3,86 €

42,50 €

1001

1.500

57,96 €

5,80 €

63,76 €

1501

2.000

77,28 €

7,73 €

85,01 €

2001

2.500

96,60 €

9,66 €

106,26 €

2501

3.000

115,92 €

11,59 €

127,51 €

3001

3.500

135,24 €

13,52 €

148,76 €