LPG-Auto

Wer ist betroffen ?

Die in der Wallonie wohnhafte natürliche Person oder die juristische Person mit Gesellschaftssitz in der Wallonie, die in der Zulassungsbescheinigung eines Personenkraftwagens mit LPG-Anlage angeführt ist, muss eine Inbetriebsetzungssteuer und eine jährliche Verkehrssteuer sowie eine Zusatzverkehrssteuer bezahlen. 

Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein 

Nachdem Ihr Fahrzeug bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch in den folgenden Monaten eine erste Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer und der jährlichen Verkehrssteuer und der Zusatzverkehrssteuer. Sie erhalten danach jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine neue Aufforderung zur Zahlung der jährlichen Verkehrssteuer sowie der Zusatzverkehrssteuer. Wir  stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden. Sie müssen daher keine weiteren Schritte unternehmen. 

Wenn Fahrzeug ein Handelskennzeichen (Probefahrt, Händler usw.) hat, gestaltet sich das Vorgehen anders.

Was müssen Sie bezahlen ?

 Eine Inbetriebsetzungssteuer (einmalig zu zahlen). 

 Eine Verkehrssteuer sowie eine Zusatzverkehrssteuer (jährlich zu zahlen)

 

✅Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER

 

Die Berechnung der Inbetriebsetzungssteuer basiert auf folgenden Elementen:

  • Motorleistung,
  • CO2-Emissionen,
  • zulässige Gesamtmasse
  •  Kraftstoff/Energieverbrauch.

Die Inbetriebsetzungssteuer wird wie folgt berechnet:

  • MB = Grundbetrag nach Degression (Alter des Fahrzeugs)
  • CO2 = CO2-Emissionsgehalt
  • X = CO2-Emissionskoeffizient
  • MMA = Zulässige Gesamtmasse
  • = Massenkoeffizient
  • C = Kraftstoff/Energie-Koeffizient

Berechnungsdetails

icone info SPW Finances  Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung von bis zu 250 € erhalten, wenn Sie eine kinderreiche Familie oder eine Alleinerziehendenfamilie sind (für Zulassungen ab dem 1. Juli 2026). Diese Ermäßigung wird nach der vollständigen Berechnung der Steuer angewendet. Der Endbetrag darf niemals weniger als 50 € oder mehr als 9.000 € betragen.

 

✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER

  • Die Verkehrssteuer wird auf Grundlage des Hubraums festgelegt.
  • LPG-Fahrzeuge unterliegen einer Zusatzverkehrssteuer (ZU-LPG), welche gleichzeitig mit der Verkehrssteuer  erhoben wird. 

→ Laden Sie die Tariftabelle der Verkehrssteuer herunter

(Gültigkeit: 01/07/2025 – 30/06/2026 – Diese Beträge werden jährlich am 1. Juli indexiert.)

Hubraum

(in cc)

Steuerleistung (PS)

Verkehrssteuer in €

<750

4 und weniger

102,96 €

751 – 950

5

128,96 €

951 – 1.150

6

186,25 €

1.151 – 1.350

7

243,41 €

1.351 – 1.550

8

300,96 €

1.551 – 1.750

9

358,51 €

1.751 – 1.950

10

415,40 €

1.951 – 2.150

11

539,09 €

2.151 – 2.350

12

662,64 €

2.351 – 2.550

13

786,06 €

2.551 – 2.750

14

909,74 €

2.751 – 3.050

15

1.033,43 €

3.051 – 3.250

16

1.353,53 €

3.251 – 3.450

17

1.673,89 €

3.451 – 3.650

18

1.994,26 €

3.651 – 3.950

19

2.313,83 €

3.951 – 4.150

20

2.634,32 €

Mehr als 20 PS

2.634,32 € +

143,62 € pro Pferdestärke

 

 

Zusatzverkehrssteuer (ZU-LPG) in € (keine Indexierung und unterliegt keinem Zuschlagszehntel)

≤ 7PS

89,16 € 

 8 PS – 13PS

148,68 € 

 ≥ 1PS

208,20 €