LPG-Auto

Wer ist betroffen ?

Die in der Wallonie wohnhafte natürliche Person oder die juristische Person mit Gesellschaftssitz in der Wallonie, die in der Zulassungsbescheinigung eines Personenkraftwagens mit LPG-Anlage angeführt ist, muss eine Inbetriebsetzungssteuer und eine jährliche Verkehrssteuer sowie eine Zusatzverkehrssteuer bezahlen. 

Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein 

Nachdem Ihr Fahrzeug bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch in den folgenden Monaten eine erste Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer und des etwaigen Ökomalus sowie der jährlichen Verkehrssteuer und der Zusatzverkehrssteuer. Sie erhalten danach jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine neue Aufforderung zur Zahlung der jährlichen Verkehrssteuer sowie der Zusatzverkehrssteuer. Wir  stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden. Sie müssen daher keine weiteren Schritte unternehmen. 

Wenn Fahrzeug ein Handelskennzeichen (Probefahrt, Händler usw.) hat, gestaltet sich das Vorgehen anders.

Was müssen Sie bezahlen ?

 Eine Inbetriebsetzungssteuer (einmalig zu zahlen). Eine Ökomalus-Komponente wird für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 146 g oder mehr pro Kilometer hinzugefügt. LPG-Fahrzeuge genießen eine Herabsetzung um eine Kategorie in Sachen Ökomalus. 

 Eine Verkehrssteuer sowie eine Zusatzverkehrssteuer (jährlich zu zahlen)

✅ Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER 

  • Die Inbetriebsetzungssteuer wird auf Grundlage des Hubraums des Fahrzeugs (umgerechnet in Steuer-PS) und/oder der Leistung (kW) sowie des Alters des Fahrzeugs festgelegt.
  • Die Beträge der Inbetriebsetzungssteuer sind für LPG-Fahrzeuge niedriger.
  • Die Daten (Hubraum, kW, CO2) sind in Ihrer Zulassungsbescheinigung zu finden

Beträge der Inbetriebsetzungssteuer für LPG-betriebene Fahrzeuge (in €)

→ Laden Sie die Tariftabelle der Inbetriebsetzungssteuer herunter

Diese Beträge werden nicht jährlich indexiert und gelten seit dem 01.05.2002.

Hinweis : Falls der Betrag unterschiedlich ist, je nachdem ob die Motorleistung in PS oder in kW ausgedrückt ist, wird der höhere Betrag berücksichtigt.

KW

PS

Neu

1 jahre

2 jahre

3 jahre

4 jahre

5 jahre

6 jahre

7 jahre

8 jahre

9 jahre

10 jahre

11 jahre

12 jahre

13 jahre

14 jahre

15 jahre und mehr

->70

8

0

61,50

61,50

61,50

61,50

61,50

61,50

61,50

61,50

61,50

61,50

61 ,50

61,50

61,50

61,50

61,50

71-85

9/10

0 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50

61,50

86-100

11

197,00 177,30 157,60 137,90 118,20 108,35 98,50 88,65 78,80 68,95 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50

61,50

101-110

12/14

569,00 512,10 455,20 398,30 341,40 312,95 284,50 256,05 227,60 199,15 170,70 142,25 113,80 85,35 61,50

61,50

111-120

15

941,00 846,90 752,80 658,70 564,60 517,55 470,50 423,45 376,40 329,35 282,30 235,25

188,20

141,15 94,10

61,50

121-155

16/17

2.180,00 1.962,00

1.744,00

1.526,00 1.308,00 1.199,00 1.090,00 981,00 872,00 763,00 654,00 545,00 436,00 327,00 218,00

61,50

>155

>17

4.659,00 4.193,10 3.727,20 3.261,30 2.795,40 2.562,45 2.329,50 2.096,55 1.863,60 1.630,65 1.397,70 1.164,75 931,80 698,85 465,90

61,50

 

 

⚠️  Ökomalus-Komponente für Fahrzeuge, die mehr als 145 g CO2/km ausstoßen

CO2-Ausstoß in g/km

146 - 155

156 – 165

166 – 175

176 – 185

186 – 195

196 – 205

206 – 215

216 – 225

226 – 235

236 – 245

246 – 255

über 255

Betrag in €

100 €

175 €

250 €

375 €

500 €

600 €

700 €

1.000 €

1.200 €

1.500 €

2.000 €

2.500 €

Hinweis: Kinderreiche Familien profitieren von einer Herabsetzung um eine Kategorie bei drei Kindern unter 25 Jahren zu Lasten sowie um zwei Kategorien bei vier oder mehr Kindern zu Lasten (für Fahrzeuge, die weniger als 226 g CO2 ausstoßen).

 

✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER (ZVS) + ZUSATZVERKEHRSSTEUER (ZU-LPG)

  • Die Verkehrssteuer wird auf Grundlage des Hubraums festgelegt. 

  • LPG-Fahrzeuge unterliegen einer Zusatzverkehrssteuer (ZU-LPG), welche gleichzeitig mit der Verkehrssteuer erhoben wird. 

Beträge der Verkehrssteuer (in € – einschließlich Zuschlagzehntel)  

→ Laden Sie die Tariftabelle der Verkehrssteuer herunter

Gültigkeit: 01.07.2023 – 30.06.2024 – für diese Beträge erfolgt jährlich am 1. Juli eine indexierung.

Hubraum

(in cc)

Steuerleistung (PS)

Verkehrssteuer in €

<750

4 und weniger

97,68 €

751 – 950

5

122,23 €

951 – 1.150

6

176,62 €

1.151 – 1.350

7

230,87 €

1.351 – 1.550

8

285,38 €

1.551 – 1.750

9

340,03 €

1.751 – 1.950

10

394,02 €

1.951 – 2.150

11

511,24 €

2.151 – 2.350

12

628,58 €

2.351 – 2.550

13

745,54 €

2.551 – 2.750

14

862,88 €

2.751 – 3.050

15

980,10 €

3.051 – 3.250

16

1283,70 €

3.251 – 3.450

17

1587,56 €

3.451 – 3.650

18

1 891,43  €

3.651 – 3.950

19

2194,63  €

3.951 – 4.150

20

2 498,50 €

Mehr als 20 PS

2 498,50 € +

136,22 € pro Pferdestärke

 

Beträge der Zusatzverkehrssteuer in €

(keine Indexierung und unterliegt keinem Zuschlagszehntel)

≤ 7 PS 89,16 €*
 8 PS – 13 PS 148,68 €*
 ≥ 14 PS 208,20 €*