Schwerlastfahrzeug – Verkehrssteuer

Wer ist betroffen ?

  • Die in der Wallonie wohnhafte natürliche Person, die ein Motorfahrzeug zur Güterbeförderung mit einem hzG von mehr als 3.500 kg nutzt oder betreibt 
  • Die juristische Person mit Gesellschaftssitz in der Wallonie, die ein Motorfahrzeug zur Güterbeförderung mit einem hzG von mehr als 3.500 kg nutzt oder betreibt, muss eine jährliche Verkehrssteuer bezahlen 

Müssen Sie etwas unternehmen ?

  • Ja, wenn der Betrag der Verkehrssteuer mehr als 0 € beträgt (Schwerlastkraftfahrzeuge über 12 t)

 Der Steuertatbestand ist die effektive Nutzung auf öffentlichen Straßen und nicht die Zulassung bei der DIV.

  • Sie müssen über das Online-Formular eine Erklärung für die wallonische Steuerverwaltung vornehmen:

 Verkehrsteuer auf sogenannte nicht automatisierte Fahrzeuge (LKW, Anhänger usw.) zahlen  

  • Die Erklärung muss vor jeglicher Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen eingereicht werden.
  • Sobald Ihre Erklärung bearbeitet wird, wird die Steuer auf Grundlage der gemeldeten Daten berechnet.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der ÖDW Finanzen kein Steuerkennzeichen mehr versenden. Dieses wird nämlich nicht mehr benötigt, um die Zahlung der Steuer bei einer Kontrolle nachzuweisen. Die Streichung des Kennzeichens reicht aus, um die Besteuerung zu beenden.

 

  • NEIN. Wenn die Verkehrssteuer 0 € beträgt, müssen Sie keine Erklärung mehr abgeben.

 

Was müssen Sie bezahlen ?

❌Keine Inbetriebsetzungssteuer und kein Ökomalus

 Eine jährliche Verkehrssteuer

  ✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER  

Die Steuer wird nach Tarifen festgelegt, die von der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs und der Art der Federung abhängen. Außerdem sieht Artikel 9 des EStGStGB unterschiedliche Tarife für allein fahrende Motorfahrzeuge und zusammengesetzte Fahrzeuge (Zugmaschine + Sattelanhänger und Anhänger) vor.

Beträge der Verkehrssteuer – Fahrzeuge zur Güterbeförderung

(in € – exklusive Zuschlagzehntel)

1. Allein fahrende Motorfahrzeuge

Tabelle 1: Motorfahrzeug mit höchstens 2 Achsen
hzG, ausgedrückt in kg 1 oder 2 Achsen

Von

bis

Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n)

Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

12.999

0,00

31,00

13.000

13.999

31,00

86,00

14.000

14.999

86,00

121,00

15.000

16.999

121,00

274,00

17.000

> 17.000

121,00

274,00

 

Tabelle 2: Motorfahrzeug mit 3 Achsen
hzG, ausgedrückt in kg

3 Achsen

Von

bis

Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n)

Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

14.999

31,00

54,00

15.000

16.999

31,00

54,00

17.000

18.999

54,00

111,00

19.000

20.999

111,00

144,00

21.000

22.999

144,00

222,00

23.000

>25.000

222,00

345,00

 

Tabelle 3: Motorfahrzeug mit 4 Achsen
hzG, ausgedrückt in kg

4 Achsen

Von

bis

Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n) Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

22.999

144,00

146,00

23.000

24.999

144,00

146,00

25.000

26.999

146,00

228,00

27.000

28.999

228,00

362,00

29.000

> 31.000

362,00

537,00

 

Tabelle 4: Motorfahrzeug mit mehr als 4 Achsen

hzG, ausgedrückt in kg

Mehr als 4 Achsen

Von

bis

Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n) Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

12.999

0,00

0,00

13.000

13.999

0,00

0,00

14.000

14.999

0,00

0,00

15.000

15.999

0,00

0,00

16.000

16.999

0,00

14,00

17.000

17.999

0,00

14,00

18.000

18.999

14,00

32,00

19.000

19.999

14,00

32,00

20.000

20.999

32,00

75,00

21.000

21.999

32,00

75,00

22.000

22.999

75,00

97,00

23.000

23.999

97,00

175,00

24.000

24.999

97,00

175,00

25.000

25.999

175,00

307,00

26.000

26.999

175,00

307,00

27.000

27.999

175,00

307,00

28.000

28.999

175,00

307,00

29.000

29.999

175,00

307,00

30.000

30.999

175,00

307,00

31.000

> 31.000

175,00

307,00

 

2. Alle Fahrzeuge

Tabelle 5: Motorfahrzeug mit höchstens 2 Achsen und Anhänger oder Sattelanhänger mit nur 1 Achse
hzG, ausgedrückt in kg 1+1 oder 2+1 Achsen

Von

bis

Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n)

Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

 

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

15.999

0,00

0,00

16.000

17.999

0,00

14,00

18.000

19.999

14,00

32,00

20.000

21.999

32,00

75,00

22.000

22.999

75,00

97,00

23.000

24.999

97,00

175,00

25.000

> 27.000

175,00

307,00

 

Tabelle 6: Motorfahrzeug mit 2 Achsen und Anhänger oder Sattelanhänger mit 2 Achsen
hzG, ausgedrückt in kg

2+2 Achsen

Von bis Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n) Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

22.999

30,00

70,00

23.000

24.999

30,00

70,00

25.000

25.999

70,00

115,00

26.000

27.999

115,00

169,00

28.000

28.999

169,00

204,00

29.000

30.999

204,00

335,00

31.000

32.999

335,00

465,00

33.000

> 37.000

465,00

706,00

 

Tabelle 7: Motorfahrzeug mit 2 Achsen und Anhänger oder Sattelanhänger mit 3 Achsen
hzG, ausgedrückt in kg 2+3 Achsen
Von bis Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n)

Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

 

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

35.999

370,00

515,00

36.000

37.999

370,00

515,00

38.000

>39.999

515,00

700,00

 

Tabelle 8: Motorfahrzeug mit 3 Achsen und Anhänger oder Sattelanhänger mit höchstens 2 Achsen
hzG, ausgedrückt in kg 3+1 oder 3+2 Achsen
Von bis Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n) Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

35.999

327,00

454,00

36.000

37.999

327,00

454,00

38.000

39.999

454,00

628,00

40.000

> 43.000

628,00

929,00

 

Tabelle 9 : Motorfahrzeug mit 3 Achsen und Anhänger oder Sattelanhänger mit 3 Achsen
hzG, ausgedrückt in kg 3+3 Achsen
Von bis Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n)

Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

 

3.501

11.999

0,00

0,00

12.000

35.999

186,00

225,00

36.000

37.999

186,00

225,00

38.000

39.999

225,00

336,00

40.000

> 43.000

336,00

535,00

 

Tabelle 10: Fahrzeugkombination, die eine andere Konfiguration an jene in den Tabellen 5 bis 9 aufweist
hzG, ausgedrückt in kg Sonstige
Von bis Luftfederung oder als gleichwertig anerkannte Federung der Antriebsachse(n) Sonstiges Federungssystems der Antriebsachse(n)

3.501

15.999

0,00

0,00

16.000

16.999

0,00

14,00

17.000

17.999

0,00

14,00

18.000

18.999

14,00

32,00

19.000

19.999

14,00

32,00

20.000

20.999

32,00

75,00

21.000

21.999

32,00

75,00

22.000

22.999

75,00

97,00

23.000

23.999

97,00

175,00

24.000

24.999

97,00

175,00

25.000

25.999

175,00

307,00

26.000

26.999

175,00

307,00

27.000

27.999

175,00

307,00

28.000

28.999

175,00

307,00

29.000

29.999

204,00

335,00

30.000

30.999

204,00

335,00

31.000

31.999

335,00

465,00

32.000

32.999

335,00

465,00

33.000

33.999

465,00

706,00

34.000

34.999

465,00

706,00

35.000

35.999

465,00

706,00

36.000

36.999

465,00

706,00

37.000

37.999

465,00

706,00

38.000

38.999

465,00

706,00

39.000

39.999

465,00

706,00

40.000

40.999

465,00

706,00

41.000

41.999

465,00

706,00

42.000

42.999

465,00

706,00

43.000

>43.000

465,00

706,00

 

  1. Anhänger und Sattelanhänger mit einem hzG ≤ 3.500kg

Für Anhänger und Sattelanhänger gelten folgende Tarife:
hzG, ausgedrückt in kg

Jährliche Steuer (zum 01.07.2024)

Von bis Gesamt

0

500

47,26 €

501

3.500

98,08 €