Schwerlastfahrzeug – Kilometerabgabe (PKM)
Mit dem 1. April 2016 wurde das Eurovignette-System durch die Kilometerabgabe ersetzt, welche auf dem gesamten Gebiet Belgiens gilt. Durch die Einführung der Kilometerabgabe gilt die Besteuerung nicht mehr für den Besitz eines Schwerlastfahrzeugs, sondern für die stattfindende Nutzung desselben. Dies hat zur Folge, dass Infrastrukturkosten gerecht berücksichtigt werden und die Umweltauswirkungen in die Berechnung einfließen.
Der ÖDW Finanzen ist nur für die Kontrolle zuständig und nicht für:
- die Festlegung, Erhebung und Befreiung, die in den Zuständigkeitsbereich der SOFICO fallen: www.sofico.org
- die technischen Aspekte (Auslieferung und Funktionsweise der OBU), die in den Zuständigkeitsbereich der Dienstleistungserbringer fallen, deren Liste über die Website von VIAPASS verfügbar ist
Was ist die Kilometerabgabe ?
Die Kilometerabgabe ist eine Abgabe pro gefahrenen Kilometer für Motorfahrzeuge (Lastkraftwagen) oder Gruppen von Gelenkfahrzeugen (Lastkraftwagen mit Anhänger oder Zugmaschinen mit Sattelanhängern), die entweder teilweise oder ausschließlich für die Beförderung von Gütern auf der Straße vorgesehen sind oder benutzt werden und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Bei Gelenkfahrzeugen wird die Kilometerabgabe nur fällig, wenn das Zugfahrzeug ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat.
Das System ist für das gesamte belgische Gebiet gleichartig und die Verwaltung wurde der Einheit VIAPASS übertragen, die für die Benennung der Dienstleistungserbringer zuständig ist. Die Tarifzone, die der Kilometerabgabe unterliegt, entspricht dem Netz, auf dem die Eurovignette erhoben wurde (d.h. 1.950 km), ergänzt durch bestimmte Straßenabschnitte (d.h. 292 km). Dieses Netz bildet das « strukturierende Netz », wie es durch den Erlass der wallonischen Regierung vom 29. April 2010, abgeändert durch den Erlass vom 11. Juni 2015, festgelegt wurde, und ist auf der VIAPASS-Website einsehbar.
Wie funktioniert das System der Kilometerabgabe ?
Vor der Benutzung einer belgischen Straße muss der Halter des Fahrzeugs, das der Kilometerabgabe unterliegt, einen Vertrag mit einem anerkannten Dienstleistungserbringer abschließen, der ihm eine elektronische Datenerfassungsvorrichtung, die so genannte On Board Unit (OBU), zur Verfügung stellt. Die Liste der Dienstleistungserbringer ist auf der VIAPASS-Website verfügbar. Jedes abgabepflichtige Fahrzeug muss mit einer OBU ausgestattet sein, die aktiviert werden muss, sobald es belgische Straßen befährt, unabhängig davon, ob sie der Kilometerabgabe unterliegen oder nicht. Mit Hilfe eines GPS-Systems werden die zurückgelegten Strecken und die Anzahl der gefahrenen Kilometer elektronisch erfasst und übermittelt, um die Berechnung der Abgabe zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage wird vom Dienstleistungserbringer eine Rechnung ausgestellt. Die erhobenen Beträge werden anschließend je nach Nutzung des Straßennetzes an die Mauterheber (die SOFICO für die Wallonische Region) der drei Regionen überwiesen.
Wie hoch sind die Tarife ?
Die Tabelle mit den Tarifen ist auf der Website von Viapass abrufbar.
Welche Befreiungen sind vorgesehen ?
Jeder Antrag auf Befreiung muss elektronisch bei der SOFICO registriert werden und ihm muss eine elektronische Version der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs beiliegen.
Fahrzeuge, die für bestimmte Aufgaben allgemeinen Interesses eingesetzt werden und als solche erkennbar sind, sind von der Zahlung der Abgabe befreit. Betroffen sind:
- Fahrzeuge, die für die Landesverteidigung, den Zivilschutz, die Feuerwehrdienste, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Polizei) eingesetzt werden,
- Fahrzeuge, die speziell und ausschließlich für medizinische Zwecke ausgerüstet und als solche erkennbar sind,
- Fahrzeuge land-, garten- oder forstwirtschaftlicher Art, die in begrenztem Umfang auf öffentlichen Straßen und ausschließlich für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Aquakultur und die Forstwirtschaft eingesetzt werden.
Wie sieht es mit den Kontrollen aus ?
Die Kontrollen werden mit Hilfe von drei spezifischen Arten von Anlagen durchgeführt:
- stationär über an Autobahnen installierte Kontrollbrücken,
- flexibel mit beweglichen Erkennungssystemen,
- mobil mit Kontrollfahrzeugen. Wenn der Fahrzeughalter keinen Vertrag mit einem Dienstleistungserbringer hat oder wenn er den Vertrag nicht einhält, können die von der Regierung der Wallonischen Region benannten Beamten eine pauschale administrative Geldbuße vom Halter einfordern.
Was ist die Rolle des ÖDW Finanzen ?
Die wallonische Steuerverwaltung verfügt über Befugnisse zur Untersuchung und zur Kontrolle im Bereich der Kilometerabgabe. Die Kontrollbrigaden des ÖDW Finanzen sind befugt, als Zuwiderhandelnde identifizierte Abgabenpflichtigen anzuhalten und ihnen eine Geldbuße aufzuerlegen, die von der Verwaltung festgelegt, erhoben und beigetrieben wird. Wird ein Fahrzeug aufgrund eines Verstoßes angehalten, wird die verhängte Geldbuße von den Beamten des ÖDW Finanzen sofort erhoben. Wird diese Geldbuße nicht sofort bezahlt, kann das entsprechende Fahrzeug von den zuständigen Dienststellen einbehalten werden.
- Ratenzahlungen fur eine regionale Steuer beantragen
- Ein sogenanntes « nicht automatisiertes » Fahrzeug (Anhänger, Lastkraftwagen usw.) zur Verkehrssteuer anmelden oder widerrufen
- Antrag auf Befreiung von der Verkehrssteuer und der Inbetriebsetzungssteuer stellen
- Fahrzeugsteuern (Verkehrssteuer, Inbetriebsetzungssteuer oder Kilometerabgabe) anfechten
- Die wallonische Steuerverwaltung - ÖDW Finanzen - kontaktieren