Motorrad – Elektro-Motorrad

Wer ist betroffen ?

  • Die in der Wallonie wohnhafte natürliche Person oder die juristische Person mit Gesellschaftssitz in der Wallonie, die in der Zulassungsbescheinigung eines Motorrads, eines Dreiradfahrzeugs oder eines Vierradfahrzeugs (Quad) angeführt ist, muss eine Inbetriebsetzungssteuer bezahlen. 
  • Elektro-Motorräder und Motorräder mit Verbrennungsmotor mit einem Hubraum über 250 cc unterliegen zudem einer jährlichen Verkehrssteuer.

 Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein 

Nachdem Ihr Motorrad bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch in den folgenden Monaten eine erste Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer und der jährlichen Verkehrssteuer. Sie erhalten danach jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine neue Aufforderung zur Zahlung der jährlichen Verkehrssteuer. Wir stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden. Sie müssen daher keine weiteren Schritte unternehmen. 

Wenn Ihr Fahrzeug ein Handelskennzeichen (Probefahrt, Händler usw.) hat, gestaltet sich das Vorgehen anders. 

 

→ Laden Sie die Tariftabelle der Inbetriebsetzungssteuer herunter

KW

PS

Neu

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

4 Jahre

5 Jahre

6 Jahre

7 Jahre

8 Jahre

9 Jahre

10 Jahre

11 Jahre

12 Jahre

13 Jahre

14 Jahre

15 Jahre und mehr

->70

8

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61 ,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

71-85

9/10

123 €

110,70 €

98,40 €

86,10 €

73,80 €

67,65 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61 ,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

61,50 €

86-100

11

495 €

445,50 €

396 €

346,50 €

297 €

272,25 €

247,50 €

222,75 €

198 €

173,25 €

148,50 €

123,75 € 

99 €

74,25 €

61,50 €

61,50 €

101-110

12/14

867 €

780,30 €

693,60 €

606,90 €

520,20 €

476,85 €

433,50 €

390,15 €

346,80 €

303,45 €

260,10 €

216,75 €

173,40 €

130,05 €

86,70 €

61,50 €

111-120

15

1.239 €

1.115,10 €

991,20 €

867,30 €

743,40 €

681,45 €

 619,50 €

557.55 €

495,60 €

433,65 €

371,70 €

309,75 €

247,80 €

185,85 €

123,90 €

61,50 €

121-155

16/17

2.478 €

2.230,20 €

1.982,40 €

1.734,60 €

1.486,80 €

1.362,90 €

1.239 €

1.115,10 €

991,20 €

867,30 €

743,40 €

619,50 €

495,60 €

371,70 €

247,80 €

61,50 €

>155

>17

4.957 €

4.461,30 €

3.965,60 €

3.469,90 €

2.974,20 €

2.726,35 €

2.478,50 €

2.230,65 €

1.982,80 €

1.734,95 €

1.487,10 €

1.239,25 €

991,40 €

743,55 €

495,70 €

61,50 €

Hinweis: Falls der Betrag unterschiedlich ist, je nachdem ob die Motorleistung in PS oder in kW ausgedrückt ist, wird der höhere Betrag berücksichtigt.

 

 

✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER

  • die jährliche Verkehrssteuer beträgt 69,30 €(Gültigkeit: 01.07.2023– 30.06.2024 – für diese Beträge erfolgt jährlich am 1. Juli eine Indexierung) 

  • Motorräder, Dreiradfahrzeuge und Vierradfahrzeuge, deren Hubraum bei 250 cc oder darunter liegt, sind von der Verkehrssteuer befreit. Da Elektro-Motorräder keinen Hubraum haben, können sie diese Befreiung nicht in Anspruch nehmen. 

 

Pauschalbetrag 

Motorräder 

69,30€

 

(63 + 6,30)

Vierradfahrzeuge 

Dreiradfahrzeuge