Motorrad – Elektro-Motorrad

Wer ist betroffen ?

  • Die in der Wallonie wohnhafte natürliche Person oder die juristische Person mit Gesellschaftssitz in der Wallonie, die in der Zulassungsbescheinigung eines Motorrads, eines Dreiradfahrzeugs oder eines Vierradfahrzeugs (Quad) angeführt ist, muss eine Inbetriebsetzungssteuer bezahlen. 
  • Elektro-Motorräder und Motorräder mit Verbrennungsmotor mit einem Hubraum über 250 cc unterliegen zudem einer jährlichen Verkehrssteuer.

 Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein 

Nachdem Ihr Motorrad bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch in den folgenden Monaten eine erste Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer und der jährlichen Verkehrssteuer. Sie erhalten danach jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine neue Aufforderung zur Zahlung der jährlichen Verkehrssteuer. Wir stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden. Sie müssen daher keine weiteren Schritte unternehmen. 

Wenn Ihr Fahrzeug ein Handelskennzeichen (Probefahrt, Händler usw.) hat, gestaltet sich das Vorgehen anders. 

 

Was müssen Sie bezahlen ?

 Eine Inbetriebsetzungssteuer (einmalig zu zahlen)

❌ Kein Ökomalus für Motorräder 

 Eine Verkehrssteuer (jährlich zu zahlen). Ausnahme : Motorräder, Dreiradfahrzeuge und Vierradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 250 cc oder einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Elektromotorrad) sind von der Verkehrssteuer befreit. 

✅ Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER für eine Anmeldung ab dem 1. Juli 2025

  • Für Elektro-Motorräder gilt eine Inbetriebsetzungssteuer von 50 € 
  • Motorräder mit Verbrennungsmotor unterliegen einer Inbetriebsetzungssteuer, welche auf Basis der kW sowie des Alters des Fahrzeugs (siehe Tabelle unten) festgelegt wird.

→ Laden Sie die Tariftabelle der Inbetriebsetzungssteuer herunter

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✅Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER für eine Anmeldung vor dem 1. Juli 2025

  • Für Elektro-Motorräder gilt eine Inbetriebsetzungssteuer von 61,50 € 
  • Motorräder mit Verbrennungsmotor unterliegen einer Inbetriebsetzungssteuer, welche auf Basis der kW sowie des Alters des Fahrzeugs (siehe Tabelle unten) festgelegt wird.

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→ Laden Sie die Tariftabelle der Inbetriebsetzungssteuer herunter

Hinweis: Falls der Betrag unterschiedlich ist, je nachdem ob die Motorleistung in PS oder in kW ausgedrückt ist, wird der höhere Betrag berücksichtigt.

 

✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER

  • die jährliche Verkehrssteuer beträgt 71,54 €(Gültigkeit: 01.07.2024– 30.06.2025 – für diese Beträge erfolgt jährlich am 1. Juli eine Indexierung) 

  • Motorräder, Dreiradfahrzeuge und Vierradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 250 cc oder einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Elektromotorrad)sind von der Verkehrssteuer befreit. 

 

Pauschalbetrag 

Motorräder 

71,54 €

 

(65,04 + 6,50)

Vierradfahrzeuge 

Dreiradfahrzeuge