Wohnwagen– Bootsanhänger

Was müssen Sie bezahlen ?

❌ keine Inbetriebsetzungssteuer 

 Eine Verkehrssteuer (jährlich zu zahlen)

  

✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER 

(Gültigkeit: 01.07.2024 – 30.06.2025 – für diese Beträge erfolgt jährlich am 1. Juli eine Indexierung) 

 

Pauschalbetrag 

Wohnanhänger

45,78 €

Bootsanhänger

 

Der Pauschaltarif ist für ein ganzes Jahr zu zahlen und wird nicht anteilig für nicht genutzte Monate erstattet, wenn im Laufe des Besteuerungszeitraums das Kennzeichen gestrichen wird oder der Eigentümer das Fahrzeug wechselt und das neue Fahrzeug unter demselben Kennzeichen anmeldet.