Wohnwagen– Bootsanhänger
Was müssen Sie bezahlen ?
❌ keine Inbetriebsetzungssteuer
✔ Eine Verkehrssteuer (jährlich zu zahlen)
✅ Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER
(Gültigkeit: 01.07.2024 – 30.06.2025 – für diese Beträge erfolgt jährlich am 1. Juli eine Indexierung)
Pauschalbetrag |
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Wohnanhänger |
45,78 € |
Bootsanhänger |
Der Pauschaltarif ist für ein ganzes Jahr zu zahlen und wird nicht anteilig für nicht genutzte Monate erstattet, wenn im Laufe des Besteuerungszeitraums das Kennzeichen gestrichen wird oder der Eigentümer das Fahrzeug wechselt und das neue Fahrzeug unter demselben Kennzeichen anmeldet.
- Ein für einen öffentlichen Dienst bestimmtes Fahrzeug zur Verkehrssteuer anmelden
- Ein sogenanntes « nicht automatisiertes » Fahrzeug (Anhänger, Lastkraftwagen usw.) zur Verkehrssteuer anmelden oder widerrufen
- Fahrzeugsteuern (Verkehrssteuer, Inbetriebsetzungssteuer oder Kilometerabgabe) anfechten
- Die wallonische Steuerverwaltung - ÖDW Finanzen - kontaktieren