Oldtimer
Bedingungen, unter denen ein Fahrzeug (Personenkraftwagen, Kombiwagen, Kleinbus und Motorrad) aus steuerlicher Sicht als Oldtimer betrachtet wird und diese günstige Regelung in Anspruch nehmen kann:
Zulassung ab 1. Januar 2022
- muss am ersten Tag des Monats der Zulassung mindestens 30 Jahre alt sein
- muss mit einem O-Kennzeichen versehen sein
Die Zulassung unter einem O-Kennzeichen bedeutet insbesondere, dass das Fahrzeug nicht für folgende Zwecke eingesetzt werden darf :
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kommerzielle und gewerbliche Nutzung;
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Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Wohnung und Schule;
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gewerblicher Verkehr und mit gewerblichem Personenverkehr gleichgestellter kostenfreier Verkehr;
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Nutzung als Maschine oder Werkzeug sowie für Notfalleinsätze.
Wenn eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, gilt die standardmäßige Besteuerung (Besteuerung von Personenkraftwagen, Besteuerung von Motorrädern). Es gibt jedoch für das betreffende Fahrzeug keinerlei Verkehrseinschränkung.
Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein
Nachdem Ihr Fahrzeug bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch in den folgenden Monaten eine erste Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer. Sie erhalten danach jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine neue Aufforderung zur Zahlung der Verkehrssteuer. Wir stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden. Sie müssen daher keine weiteren Schritte unternehmen.

- Ratenzahlungen fur eine regionale Steuer beantragen
- Ein sogenanntes « nicht automatisiertes » Fahrzeug (Anhänger, Lastkraftwagen usw.) zur Verkehrssteuer anmelden oder widerrufen
- Antrag auf Befreiung von der Verkehrssteuer und der Inbetriebsetzungssteuer stellen
- Fahrzeugsteuern (Verkehrssteuer, Inbetriebsetzungssteuer oder Kilometerabgabe) anfechten
- Die wallonische Steuerverwaltung - ÖDW Finanzen - kontaktieren