Luftfahrzeug

Wer ist betroffen ?

Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um Flugzeuge, Wasserflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballons oder Luftschiffe und sonstige Luftfahrzeuge, ob schwerer oder leichter als Luft, mit oder ohne Motor, sobald sie zugelassen sind oder zugelassen werden müssen.

Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein 

Die Inbetriebsetzungssteuer wird für Luftfahrzeuge auf der Grundlage der vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen bereitgestellten Listungen festgelegt.

Was müssen Sie bezahlen ?

✔ Die INBETRIEBSETZUNGSSTEUER (einmalig zu zahlen)

❌ außer für ferngesteuerte Luftfahrzeuge (Drohnen), die nicht der Inbetriebsetzungssteuer unterliegen

❌ außer für ausschließlich für einen öffentlichen Dienst des Staates bestimmte Luftfahrzeuge, die Anspruch auf eine Befreiung von dieser Inbetriebsetzungssteuer haben (Art. 96 EStGStGB)

❌ keine jährliche Verkehrssteuer

✅  Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER

Dauer der Zulassung  Motorschirme 

Ultraleichte Luftfahrzeuge 

Sonstige Luftfahrzeuge 

Neue Zulassung 

61,50 €

619 €

2.478 €

1 Jahr

61,50 €

557,1 €

2.230,2 €

2 Jahre

61,50 €

495,2 €

1.982,4 €

3 Jahre

61,50 €

433,3 €

1.732,6 €

4 Jahre

61,50 €

371,4 €

1.486,8 €

5 Jahre

61,50 €

309,5 €

1.239 €

6 Jahre

61,50 €

247,6 €

991,2 €

7 Jahre

61,50 €

185,7 €

743,4 €

8 Jahre

61,50 €

123,8 €

495,6 €

9 Jahre

61,50 €

61,9 €

247,8 €

10 Jahre und mehr

61,50 €

61,5 €

61,5 €